Allergen L
Schwefeldioxid und Sulphite
Kennzeichnungspflicht ab >10 mg/kg gemäß EU-Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II.
Über dieses Allergen
Schwefeldioxid und Sulfite werden als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel eingesetzt. Ab einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l besteht in der EU Kennzeichnungspflicht. Besonders bei Asthmatikern kann SO₂ Beschwerden auslösen.
Betroffene Bevölkerung (Schätzwerte)
🇦🇹 Österreich
0,8 % (≈ 72.800 Pers.)
🇪🇺 Europäische Union
1,0 % (≈ 4,5 Mio.)
Quellen: AGES, ECARF, EFSA. Werte sind Schätzwerte; die genaue Prävalenz variiert je nach Studie und Definition. Laktoseintoleranz (Allergen G) liegt bei europäischen Erwachsenen bei bis zu 15–20 %.
Typische Symptome
- Asthma-Anfälle (besonders bei Asthmatikern)
- Kopfschmerzen und Migräne
- Hautreaktionen
- Magen-Darm-Beschwerden
- Atembeschwerden
Häufig enthalten in
Tipps für Alltag & Restaurant
- Trockenfrüchte: Helle (gelbe) Aprikosen enthalten SO₂ als Farberhaltungsmittel – braune nicht.
- Wein enthält fast immer Sulfite – Bio-Weine enthalten weniger, aber nicht null.
- Bei Asthma: Sulphite können starke Anfälle auslösen – bei Lebensmitteln auf E220–E228 achten.
- Auf Etiketten: Additivnummern E220 bis E228 sind alle Schwefeldioxid-Verbindungen.
- Frische, unverarbeitete Lebensmittel enthalten keine zugesetzten Sulphite.